Am 12. Juli 2016 haben sich die Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" und auch VIN Rissen nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt geeinigt und umfassende Bürgerverträge geschlossen. Für Rissen und Sülldorf bzw. den Standort Suurheid bedeutet dies, dass statt 2.000 Flüchtlingen zunächst max. 400-500 Flüchtlinge untergebracht werden. Bis Ende 2019 wird die Belegung auf 300 Flüchtlinge reduziert.
Die Einigung mit der Volksinitiative wurde durch die Hamburger Bürgerschaft mit dem Beschluß der Drucksache 21/5231 vollendet. In dieser Drucksache wurden die verschiedensten Themen und Maßnahmen geregelt , welche wir an dieser Stelle nun überwachen und begleiten werden.
Hier finden Sie eine Darstellung ausgewählter Forderungen des Bürgervertrages inkl. ihrer Statusmeldung mit Hilfe einer „Ampelkennzeichnung“. Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung ständig aktualisiert wird – je nach Stand der Verhandlungen bzw. der Umsetzung. Themen mit einer auf „rot“ gesetzten Ampel sind außerordentlich kritisch zu betrachten und bedürfen der besonderen Kontrolle seitens der Bürger und VIN Rissens. Hier muss im Sinne des Bürgervertrages nachgebessert werden.
Stand: 05.12.2016
Gemäß des Bürgervertrags darf die SAGA GWG im ersten Bauabschnitt 143 Wohneinheiten (WE) errichten. Als Voraussetzung für eine gute Integration ist eine Durchmischung wichtig. Deswegen wurde im Bürgervertrag eine Bebauung im Drittelmix wie folgt festgelegt: 1/3 Eigentumswohnungen (oder wahlweise frei finanzierte Mietwohnungen), 1/3 frei finanzierte Wohnungen (Mietwohnungen) und 1/3 der Wohnungen als Sozialwohnungen (zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen). Damit sind etwa 48 WE als Eigentum (bzw. als frei finanzierte Mietwohnungen), 48 WE frei finanziert und 47 WE als Sozialwohnungen für Flüchtlinge zu bauen.
Berücksichtigt werden sollen ausreichend Parkplätze und eine (zumindest in Teilen) Klinkerfassade. Laut rechtskräftigem B-Plan sind auf dieser Fläche 3-Vollgeschosse (plus Staffelgeschoss) zulässig
FAKTEN-CHECK
Gemäß aktueller Bauplanung beabsichtigt die SAGA GWG nun, abweichend von den Forderungen, in Summe zwar "lediglich" 139 anstelle der 143 WE zu bauen, davon allerdings 55% im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus. Der Drittelmix wird damit nicht eingehalten. Ca. 300 geflüchtete Menschen sollen dort in 77 WE untergebracht werden. Die weiteren 62 Wohneinheiten (d.h. 45% statt 66%!) sollen nun nicht -wie ursprünglich von der SAGA geplant- als Sozialwohnungen entstehen, sondern freifinanziert angeboten werden. Dies mit einer Nettokaltmiete von 9€/qm. Ein Angebot an Eigentum wird nicht berücksichtigt. Eine 3-Geschosssigkeit (plus Staffel) soll in der Mehrzahl der Gebäude einer 5-Geschossigkeit weichen.
VIN Rissen hat auf die unbedingte Notwendigkeit der Vertragseinhaltung hingewiesen – öffentlich geäußert letztmalig am 22.11.2016 im Bauausschuss im Altonaer Rathaus. Es werden derzeit Gespräche zwischen VIN Rissen, dem „A-Team“, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der SAGA geführt. Sämtliche Ergebnisse sollen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einfließen, der die Grundlage für eine zu erteilende Baugenehmigung und für die Umsetzung der Forderungen für den 1. und 2. BA beinhaltet und nach dem sich die SAGA richten muss.
VIN Rissen wird Sie hier weiterhin entsprechend informieren.
Es ist seit Ende September 2016 bekannt, dass der Verkauf von der BIMA (Bundesministerium für Immobilienangelegenheiten) an die SAGA/GWG so gut wie abgeschlossen ist.
Die Planungen für den Wohnungsbau auf der BIMA-Fläche sind im engen Dialog mit den Bürgern vor Ort weiterzuführen. Die BIMA-Fläche soll vertragsgemäß ebenfalls im Drittelmix, mit 1/3 Sozialwohnungen (davon 66,6 % im ersten Förderweg und 33, 3 % im zweiten Förderweg), mit 1/3 Eigentumswohnungen" und 1/3 frei-finanzierte Wohnungen bebaut werden. Es sind in erheblichem Umfang Reihenhäuser zu errichten. Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan, der 130 WE Reihen-/Doppelhäuser vorsieht, sind möglich. Befreiungen vom Bebauungsplan dürfen jedoch nur unter Beachtung der „Grundzüge der Planung und der ursprünglichen Intention des Plangebers“ erteilt werden.
FAKTEN-CHECK
Am 22.11.2016 wurde auch die Bauplanung für den 2. BA vorgestellt. Die SAGA plant 433 Wohneinheiten (WE) anstelle der gemäß des B-Plans vorgesehenen 130 WE. Die sog. "Befreiung" für ein solches Vorhaben gilt es zu prüfen. Bei der aktuellen Planung wird ein Drittelmix nicht eingehalten. Die vorgesehenen Reihenhäuser sollen frühestens nach 5 Jahren an ihre Mieter bzw. an „selbstwohnende“ Mieter verkauft werden. Damit kann das "Drittel Eigentum" ab Belegungsbeginn nicht sichergestellt werden.
Weiterhin sind überwiegend kleine Wohnungen geplant. Das Ziel, familiengerechtes Wohnen anzubieten, wird aktuell nicht erreicht. Eine 2-Geschosssigkeit (plus Staffel) weicht in Teilen einer 4-Geschossigkeit.
Die Fassade ist abweichend vom ursprünglichen Vorhaben als Verputz-Fassade geplant. Eine Klinker-Gestaltung ist nun nicht mehr vorgesehen.
Um ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen zu können, müsste eine Tiefgarage gebaut werden. VIN Rissen hat sich Anfang November an die entsprechenden Stellen gewandt, um eine Einsichtnahme bzw. Anhörung für die bereits laufenden Vertragsverhandlungen zu erwirken. Vorgestellt wurden die Pläne erstmals im Bauausschuss am 22.11.2016. VIN Rissen hat sich dazu bereits öffentlich geäußert und auf die unbedingte Notwendigkeit der Vertragseinhaltung hingewiesen. Es werden derzeit Gespräche zwischen VIN Rissen, dem „A-Team“, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der SAGA geführt. Sämtliche Ergebnisse sollen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einfließen, der die Grundlage für eine zu erteilende Baugenehmigung und für die Umsetzung der Forderungen für den 1. und 2. BA beinhaltet und nach dem sich die SAGA richten muss.
VIN Rissen wird Sie hier weiterhin entsprechend informieren.
Gem. §10 des Bürgervertrages ist ein Stadtteilbeirat einzurichten, welcher Ansprechpartner der Verwaltung für die weitere Umsetzung der im Bürgervertrag vereinbarten Aspekte ist. VIN hat dazu bereits Anfang September ein Konzept vorgelegt. Inzwischen hat auch die "Rissener Runde" ein ähnliches Konzept erarbeitet. Die "Rissener Runde" ist ein bereits langjährig in Rissen vorhandener Runder Tisch aus vielen Beteiligten, bspw. der Feuerwehr, Polizei, Schulen, Theaterverein, Kirche, Bürgerverein, Sportvereine, Kaufleute usw.. Wie Sie u.a. der Presse entnehmen konnten, laufen derzeit intensive Gespräche mit Vertretern einzelner Institutionen in Rissen, um das Konzept für den Stadtteilbeirat (STB) fest zu legen.
Fakt ist aber, dass VIN Rissen – gemäß des mit uns verhandelten Bürgervertrags – einen "maßgeblichen" Anteil an diesem Gremium zugewiesen bekommen soll.
Nach Gesprächen mit der Bezirkspolitik und dem Bezirksamt soll VIN Rissen bis zu Verabschiedung eines STBs in alle aktuell bereits laufenden Prozesse eingebunden, bzw. über diese informiert und zu diesen gehört.
FAKTEN-CHECK
Da dies bspw. für die Beplanung des 1. BA nicht in erforderlichem Maße erfolgt ist, werden aktuell Gespräche zwischen VIN Rissen, dem „A-Team“, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der SAGA geführt. Sämtliche Ergebnisse sollen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einfließen, der die Grundlage für eine zu erteilende Baugenehmigung und für die Umsetzung der Forderungen für den 1. und 2. BA beinhaltet und nach dem sich die SAGA richten muss.
Über die Einhaltung des Bürgervertrags, VIN Rissen auch zu den anderen Punkten einzubeziehen, werden wir hier – ebenso wie über die Ergebnislage zur Einrichtung des STBs – berichten.
Der Betreiber der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird im Rahmen eines rechtskonformen Vergabeverfahrens extern ausgeschrieben. Bei der Vergabe des Betreibers ist VIN Rissen einzubeziehen.
FAKTEN-CHECK
VIN Rissen wird das Vorgehen das Vergabeverfahren beobachten, weiter zu gegebener Zeit bei den entsprechenden Stellen nachhaken und dazu berichten.
"…Die Wohnungen sind ausschließlich mit Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive entsprechend der Definition von BAMF/BMI zu belegen….. Angestrebt werden soll eine Mischung aus Familien (mindestens 60%) und Einzelpersonen, die ein gutes Funktionieren des Quartiers gewährleisten." So lautet der entsprechende Passus im Bürgervertrag.
FAKTEN-CHECK
VIN Rissen wird die Einhaltung dieser verabschiedeten Belegungsvorgabe im Sinne einer guten Integration nachhalten und kontrollieren.
Klar ist, dass bis dato nicht ausreichend große Wohnungen für Familien geplant wurden. Die Gespräche zwischen VIN Rissen und der SAGA werden auch diesen Aspekt berücksichtigen.
Auszug aus dem Bürgervertrag (S. 10, 17a.):
„Die FHH wird von ihrer Seite …. alle notwendigen Schritte unverzüglich einleiten, um …. die Realisierung der im B-Plan vorgesehenen Brücke über die S-Bahn…. vorzunehmen.“
Der Baustellenverkehr für den 1. BA ist ausschließlich über die Straße Sieversstücken zu leiten - das sei auch möglich, so das Baudezernat am 22.11.2016 im Rathaus Altona.
Nach der Realisierung der Brücke wird das neue Wohngebiet für den motorisierten Verkehr mit einer Kehre abgebunden, um Schleichwege in das westliche Rissen zu unterbinden.
Mehrfach wurde in den letzten Wochen berichtet, dass ein Kreis-Verkehr an der Kreuzung Rissener Landstrasse/Alte Sülldorfer Landstraße/ Klövensteenweg (Esso-Tankstelle) eingerichtet werden soll. Damit soll lt. Aussage der Verwaltung ein zügigerer Abfluss des Verkehrs aus dem Wohngebiet gewährleistet werden.
Der Vertragspassus über den Bau eines Kreisels wurde auf Wunsch der Bezirkspolitik in den Bürgervertrag übernommen.
FAKTEN-CHECK
VIN Rissen hat nachgefragt: „Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“. Bis dato wurden keine weiteren Schritte zur Realisierung der Brücke eingeleitet. Es existiert kein Zeitplan. Es wurde kein neues Verkehrsgutachten beauftragt, das die Basis für die Notwendigkeit der Brücke und auch die Frage nach der Kostenaufteilung zwischen der FHH, dem Bund und der Deutschen Bahn bildet. Es steht zu befürchten, dass die Bebauung des 2. BA ohne die parallele Planung und/oder Realisierung Brücke begonnen wird.
Damit wird eine wesentliche Vereinbarung des Bürgervertrags nicht eingehalten. Die Brücke steht im Interesse vieler Rissener Bürger. Dies wurde in allen öffentlichen Diskussionen mehrfach deutlich.
VIN Rissen wird dazu weiter berichten.
Die Bezirksversammlung hat der Umsetzung einer Kreisverkehr-Einrichtung bereits mehrheitlich zugestimmt.
VIN Rissen hat stets unterstrichen, dass dieser Kreisel keine Alternativ zur Brücke sein kann und sein wird.
Es stellt sich allenfalls die Frage: Sollten diese Gelder von der Stadt nicht lieber direkt für den Bau der Brücke eingesetzt werden?
VIN Rissen wird weiter dazu berichten.
Der Baustellenverkehr ist ausschließlich über die Straße Sieversstücken zu leiten. Nach der Realsierung der Brücke wird das neue Wohngebiet für den motorisierten Verkehr mit einer Kehre abgebunden, um Schleichwege in das westliche Rissen zu unterbinden.
Aktuell sind keine weiteren Schritte von Seiten des Bezirksamtes zu erkennen, weitere Flächen für die Einrichtung von Flüchtlings-Unterkünften im Bezirk Altona einzubeziehen. Es wurden allein drei Flächen in Altona zusätzlich identifiziert, die im Rahmen der von uns geforderten "fairen Verteilung" zur Verfügung stünden und – als kleinere Einheiten – einer bestmöglichen Integration Rechnung tragen würden.
FAKTEN-CHECK
VIN Rissen fragt sich, ob weiterhin die Einrichtung alternativer Standorte mit Nachdruck verfolgt wird. Die Stadt muss auch Vorsorge treffen für den Fall, dass der Flüchtlingsstrom wieder zunimmt.
Die Parteien waren sich einig, dass in einem zweiten Schritt ein sog. "Verteilungsschlüssel" für die Stadtteile erarbeitet werden soll, der integrationsförderlich und gerecht sein soll. Dies soll von den zuständigen Stellen übernommen werden, die gegebene Möglichkeiten und Sozialräume berücksichtigen und so zu einer gleichmäßigen Verteilung führen.
FAKTEN-CHECK
VIN Rissen wird das Vorgehen zur Erarbeitung und zu den Inhalten eines Verteilungsschlüssels kritisch beobachten und weiter zu gegebener Zeit bei den entsprechenden Stellen nachhaken.
VIN Rissen wird dazu berichten.
Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Integration unserer neuen Mitbürger. Die zuständigen Behörden sind – gemäß Bürgervertrag – angehalten, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, auch im Hamburger Westen entsprechende Angebote einzurichten.
VIN Rissen wird die Aktivitäten der Behörden verfolgen und zu gegebener Zeit das Gespräch zur Ergebnislage suchen.
Gern weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einzelne VIN Rissen-Mitglieder Teilnehmer des "Arbeitskreises Integration" sind, der sich im Rahmen der Rissener Runde um Integrationsmaßnahmen und -angebote bemüht und diese mit gestaltet und vorantreibt.
Dieser Vertrag wird aktuell zwischen VIN Rissen, dem sog. „A-Team“, der BSW (Behörde für Wohnen und Stadtentwicklung), dem Bezirksamt und der SAGA verhandelt und soll die Voraussetzung für eine zu erteilende Baugenehmigung darstellt. Die SAGA hat zugesagt, die darin getroffenen Vereinbarungen für den 1. und 2. BA einzuhalten.