VIN Rissen weist auf die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 21/1838) vom 3.11. 2015 hin. Der Senat bittet darin die Bürgerschaft darum, eine Ergänzung des
Haushaltsbeschlusses 2015/2016 zu beschließen. Es geht um Landesbürgschaften in Höhe von EUR 200 Mio. im Jahre 2015 und weiteren EUR 770 Mio. im Jahr 2016. Der Senat beabsichtigt also allein in
2015 und 2016 für besondere Wohnungsbauförderungsmaßnahmen Bürgschaften in Höhe von fast 1 Mrd. EUR auszureichen.