Heute: Knapp 11.000 Unterschriften in 4 Bezirken - auch Altona - für IFI-Bürgerbegehren abgegeben

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es gibt Neuigkeiten in Bezug auf das Bürgerbegehren. Am Freitag wurde in allen 7 Hamburger Bezirken Widerspruch gegen die "Unzulässigkeitserklärung" eingelegt. Daraufhin konnten heute knapp 11.000 Unterschriften aus den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Bergedorf und Nord eingereicht werden. Der Bezirk Wandsbek hatte bereits 5447 Unterschriften abgegeben, so dass nun in 5 Bezirken das sogenannte Drittelquorum zum Auslösen der Sperrwirkung erreicht wurde. 
Wir gehen davon aus, dass die Widersprüche wirksam sind. Die Bezirksämter müssen nun darüber entscheiden.

Mit dem Bürgerbegehren soll verhindert werden, dass der Senat Fakten aus Beton schafft, während die Volksinitiative Gespräche über bessere Unterbringungsformen führt.

Der Senat hält an den Planungen der integrationsfeindlichen Großunterkünfte fest, treibt diese sogar noch voran, obwohl ein Großteil der Hamburger Bevölkerung diese Pläne ablehnt. Nun wurde auf Landesebene durch die Volksinitiave und auf Bezirksebene durch die Bürgerbegehren gefordert, den Flüchtlingen überall in Hamburg, so dezentral wie möglich Wohnraum zu verschaffen und den Bau von Großunterkünften einzustellen.

Ein mit dem Bürgerbegehren erwirkter Baustopp soll schließlich dazu führen, dass die Forderungen der Volksinitiative ernst genommen und konkrete Verhandlungsergebnisse erzielt werden.

Großunterkünfte werden nicht benötigt, da es bessere Möglichkeiten der Unterbringung gibt. Sie werden abgelehnt, da sie die Flüchtlinge isolieren und diskriminieren. Mit dieser Unterschriftensammlung wurde der Druck auf den Senat erneut erhöht. Vielen Dank an alle Sammler, die einen Beitrag zu diesem Ergebnis geleistet haben.

Hier noch ein Blick auf die konkreten Zahlen der heute abgegebenen Unterschriften:
  • Altona: 2.610
  • Bergedorf: 1.900
  • Eimsbüttel: 2.700
  • Nord: 3.725
Zum Hintergrund

Mit dem Bürgerbegehren soll aus Respekt vor dem laufenden Volksgesetzgebungsverfahren der Initiative "Hamburg für gute Integration!" sichergestellt werden, dass bis zur Durchführung des Volksentscheides (oder bis zur einvernehmlichen Beendigung des Volksgesetzgebungsverfahrens) seitens der Verwaltung keine gegenläufigen Maßnahmen oder Entscheidungen getroffen bzw. vollzogen werden.

Da ein laufendes Volksabstimmungsverfahren keine Sperrwirkung entfaltet, ist die parallele Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlich, um zu vermeiden, dass der Freien und Hansestadt Hamburg im Falle der erfolgreichen Durchführung des Volksentscheides Rückbaukosten und/oder Schadensersatzforderungen zur Last fallen. Im Ergebnis zielt das Bürgerbegehren auf ein Moratorium, um das Volksgesetzgebungsverfahren in geordneten Bahnen durchführen zu können.

Vertrauenspersonen und Initiatoren von „Hamburg für gute Integration!“ haben am vergangenen Freitag zudem ihre Vorschläge für eine integrationsfreundliche Unterbringung vorgestellt. Zu den Vorschlägen zählen unter anderem:
  • Wohnungsbauprogramm für Geflüchtete öffnen
  • Wohnungskataster erstellen
  • Baulücken schließen
  • Aufstockung des regulären Wohnungsbauprogramms
  • durchmischte Bebauung zum Beispiel aufgrund eines Viertelmixes (also ergänzend zum
  • Drittelmix in Neubauten zusätzlich die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge)
Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ wurden in der Zeit vom 26. Februar bis zum 2. März 2016 in nur knapp 5 Tagen über 26.000 Unterschriften gesammelt. Zudem hat eine Umfrage des NDR eine klare Mehrheit gegen die Großunterkunftsplanungen des Senates ergeben.