+++ VIN Rissen informiert zur Umsetzung des Bürgervertrags +++ - Heute: Warum öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn Bürgervertrag vorliegt?

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

 

im Zuge der Bauplanung werden wesentliche Bestandteile des Bürgervertrags nicht eingehalten. Diese sind bspw....

  • Drittelmix
  • familienfreundliches Wohnen
  • Gebäude- und Fassadengestaltung

Daher verhandelt VIN Rissen mit dem sog. „A-Team“ (Fraktionsvorsitzende der Regierungsparteien SPD und Grüne), der BSW (Behörde für Wohnen und Stadtentwicklung), dem Bezirksamt und der SAGA aktuell über die Inhalte eines sog. "öffentlich-rechtlichen Vertrags".

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag soll einige Forderungen präzisieren, die im Bürgervertrag nicht eindeutig geregelt sind und gleichermaßen die Voraussetzung für eine zu erteilende Baugenehmigung darstellen. Die SAGA hat zugesagt, die darin getroffenen Vereinbarungen für den 1. und 2. BA einzuhalten.

 

VIN Rissen sieht der Umsetzung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit Spannung entgegen. VIN Rissen fordert die Einhaltung der gemachten Zusagen. Der Vertrag muss VOR der Genehmigung des Bauantrags stehen!

+++ Erst die Voraussetzungen klären – dann den Bau starten! +++
 

 

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Ihr VIN Rissen-Team