Mitteilung des Senats der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/1838, vom 03.11.2915

In der Drucksache 21/1838 beschreibt der Senat seine Absicht neben 60.000 Plätzen für eine zentrale Erstaufnahme von Flüchtlingen bis Ende 2016 weitere 20.000 Unterkunftsplätze mit der Perspektive Wohnen zu schaffen.


Um Kapazitäten in nennenswertem Umfang schaffen zu können, seien neue, großflächige und dauerhafte Siedlungsflächen zu schaffen. Der Senat bekräftigt in dem Schreiben, dass jeder Bezirk, d.h. auch Altona hierfür eine Fläche von ca. 8 ha zu benennen habe. Auf diesen sei vornehmlich Wohnungsbau im Quartierszusammenhang vorgesehen. Das Dokument spricht von bis zu 800 Wohnungen je Fläche.


Die Wohnungen sollen zunächst als Flüchtlingsunterkünfte genutzt und erst später - genannt wird ein Zeitraum von 15 Jahren - als Wohnungen für "weite Kreise der Bevölkerung" zur Verfügung stehen.


Für die Dauer der öffentlich rechtlichen Unterbringung entscheidet f&w (Fördern & Wohnen) als Anstalt öffentlichen Rechts über die Belegung. Es sei eine sehr enge Belegung mit durchschnittlich 5 Personen pro Wohnung vorgesehen. Also „mindestens 4.000 Flüchtlingsplätze“ pro Fläche. Später, bei regulärer Wohnungsnutzung rechnet der Senat mit ca. 2.000 Menschen im dem geschaffenen Quartier.


Es wird zwar im Einzelfall eine Mischung der Nutzung geprüft (das nennt sich dann Bautypologie), aber im Kern soll es bei Mietwohnungsbau bleiben.


Suurheis/Rissen soll von der Otto Wulf GmbH und der SAGA „entwickelt“ werden.


Der Senat konzediert, dass „4.000 Menschen auf relativ engem Raum“ planerische und soziale Herausforderungen mit sich bringen. Daher seien Voraussetzungen für gutes Zusammenleben und eine positive Entwicklung der neu geschaffenen Quartiere von Anfang an zu bedenken.


Genannt werden Aspekte der Nahversorgung, Soziale-, Gesundheits-, und Bildungsinfrastruktur (KITAS, Beschulung und Beratungsstellen), öffentliche Gewerbe und Handwerk, Orte der Begegnung, Sicherheit, Grünflachen, Kinderspielplätze, Sportflächen... welche "in ausreichendem Maße" herzurichten sind.


Das Senatsschreiben benennt außerdem das Risiko von überforderten Nachbarschaften. Diese sollen durch "eine kluge und weitsichtige Belegungssteuerung" beherrscht werden. Praktisch bedeutet dies, dass f&w Einfluss auf die Belegung der Wohnungen mit Haushalte (Familien / Wohngemeinschaften) nehmen soll.


Eine Beteiligung Hamburger Bürger wird in dem Papier bewusst ausgespart. Die rechtlichen Voraussetzungen sollen im wesentlichen auf dem geänderten Baurecht fußen. Rechtliche Risiken seien zwar nicht vollkommen auszuschließen - sie seien aber nach derzeitigem Wissensstand beherrschbar und hinnehmbar.


Fazit von VIN Rissen:


Ungeachtet der wachsenden Sorgen in der Bevölkerung hält der Senat offenbar an seinen Plänen zur Errichtung von Großunterkünften für bis zu 4.000 Flüchtlingen je Bezirk fest. Anstelle auf Bürgerbeteiligung zu setzen versucht der Senat, die neuen Quartiere z.B. mit Hilfe des geänderten Baurechts durchzusetzen. Die Bezirksämter sind lediglich gehalten zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltungen durchzuführen.


Eine funktionierende Integration im den Stadtteilen und insbesondere Rissen mit seiner Randlage darf bei Zahlen dieser Größenordnung bezweifelt werden - ebenso wie das Funktionieren einer von f&w gesteuerten klugen Belegungssteuerung zur Minimierung von Konflikten.


Letztlich dürfen auch die Quartierszahlen für die Nutzung nach Ablauf von 15 Jahren bezweifelt werden (mit ca. 2000 Menschen ergäben sich durchschnittlich nur 2,5 Bewohner je Wohnung). Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass langfristig (unter Zugrundelegung von 3-4 Menschen je Wohnung) zwischen 2400 und 3200 Menschen in dem neuen Quartier unterkommen werden.


Dieses Papier ist ausschließlich auf Umsetzung angelegt. Die Bürgerbeteiligung beschränkt sich auf reine INFORMATION!